Der Weg zur Förderung
 
 

 

Von der Projektidee zum Projekt

 

 
     
 

Sie haben eine Idee - wir helfen Ihnen sie umzusetzen

 
 
 

Sie leben am Land und haben eine Idee, ein Projekt, das Sie liebend gerne verwirklichen möchten, etwas, das den Menschen in Ihrer Region zugute kommt, etwas das der Region Aufschwung verleihen könnte? - Die Europäische Union unterstützt gemeinsam mit dem Ministerium für ein Lebenswertes Österreich (BMLFUW) und dem Land Steiermark – Abteilung Landes- und Regionalentwicklung jetzt im Rahmen des sogenannten „LEADER“-Programmes (Programm für die ländliche Entwicklung) Ideen, Visionen und Projekte in ländlichen Regionen bei deren Umsetzung. Das Ziel ist es dabei, mithilfe der Innovationskraft der Einheimischen die jeweilige Region insgesamt zu stärken und die Lebensqualität so langfristig zu steigern.

 
     
 

Wir von der Aktionsgruppe „Thermenland-Wechselland“ mit Sitz in der Fehringer Straße 17, 8280 Fürstenfeld wollen Ihnen dabei als Ansprechpartner und erste Anlaufstelle für eben jene Förderanträge aus der Region Thermenland/Wechselland (östlicher Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) dienen.

 

Egal, ob Sie und Ihr Anliegen aus dem wirtschaftlichen, dem privaten oder dem öffentlichen Sektor entstammen - bei uns erhalten Sie sowohl ausführliche, kostenlose und unverbindliche Beratung über individuelle Möglichkeiten zur Förderung als auch Unterstützung bei der Vorbereitungen Ihrer Einreichunterlagen. Bitte beachten Sie, dass nur Projekte die mindestens der Thematik von einem Aktionsfeld der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 – 2027 entsprechen, gefördert werden können.

 

Die Einreichungen werden anschließend in Projektausschusssitzungen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden, bewertet, ausgewählt und fristgerecht bei der jeweiligen Förderstelle für Sie eingereicht. Diese trifft auf Basis der Empfehlung der jeweils lokal zuständigen Aktionsgruppe, die aus Partnern der lokalen Politik, der Landwirtschaft, Wirtschaft, Tourismus und Bildung besteht, dann die Entscheidung, ob Ihr Projekt schlussendlich gefördert wird.

 

Die Periode 2023-2027 bringt für uns große Neuerungen in unserer Arbeit mit. Wir haben mehr Verantwortung darauf zu achten, die Lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen, aber auch mehr Gestaltungsspielraum, basierend auf unserem Arbeitsprogramm, auf den Bedarf der Region einzugehen.

 

 
     
 
Einfache Schritte zum Einreichprozedere
     
 

 

Das Einreichprozedere

 

 
 
 

Grundsätzlich gilt:

 

Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die inhaltlich zumindest einem Aktionsfeld der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Thermenland-Wechselland entsprechen und positiv durch den regionalen Projektausschuss anhand von formalen und qualitativen Bewertungskriterien beurteilt werden. Zusätzlich müssen die Förderkriterien und Richtlinien der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Steiermark eingehalten werden.
Projekte müssen über die Digitale Förderplattform (DFP) eingereicht werden, wenn ein Aufruf geöffnet ist.
Alle Aufrufe werden auf der LAG Homepage sowie auf dem Informationsportal zu Sektoren und Projektmaßnahmen der AMA veröffentlicht.

 
     
 

Das Einreichprozedere wird in drei Phasen gegliedert:

 

die Vorphase - die Entscheidung im Projektausschuss und die Entscheidung der bewilligenden Stelle

 
 

 

 

 

 

 
 
 
 

 

Phase 1 - Die Vorphase

 

 
     
 

In Phase 1, der Vorphase, findet der Erstkontakt mit der Lokalen Aktionsgruppe statt. Sie kommen mit Ihrer Projektidee in das LAG-Büro.

Gemeinsam mit dem Projektwerber werden im Zuge eines Erstgespräches die Auswahlkriterien für LEADER-geförderte Projekte durchbesprochen und die Fördertauglichkeit des Projektentwurfs von der LAG ersteingeschätzt.

Gemeinsam mit uns wird geprüft, ob ihr Projekt inhaltlich zu einem der in der LES dargestellten Kriterien passt, oder aber über eine andere Förderstelle realisiert werden könnte.

Wenn diese Punkte geklärt sind, wird in gemeinsamen Arbeitsschritten das Projekt so vorbereitet, dass es alle, für Phase 2, notwendigen Vorgaben erfüllt (LES-Resultate) und dem Projektausschussgremium (PAG) vorgelegt werden kann.

 

Diese Kriterien müssen erreicht sein, um das Projekt in der Projektausschusssitzung vorzustellen:

Nachdem der vollständige Antrag bei der LAG eingelangt ist, erfolgt eine Ersteinschätzung gemäß des Kriterien-Sets (siehe 6.2.) durch das LAG Management:

 

a. Jedes Projekt muss 100% der Formalkriterien erfüllen.

b. Jedes Projekt muss mindestens ein Drittel der Qualitätskriterien erreichen.

 

Diese Ersteinschätzung dient lediglich der Unterstützung für den Projektausschuss und es entsteht daraus kein rechtlicher Anspruch für den Projektwerber.

 
 
 
 

 

Phase 2 - Die Entscheidung im Projektausschuss

 

 
     
 

Hier erfolgt (bei erfolgreicher Absolvierung von Phase 1) im Rahmen einer regelmäßig stattfindenden Projektausschusssitzung eine grundsätzliche Überprüfung, ob das jeweilige Projekt auch wirklich allen von der EU vorgegebenen Förderkriterien entspricht.

Außerdem wird unter Einbeziehung sämtlicher Richtlinien die Förderhöhe des Projekts vom Projektausschuss festgelegt. Diese Entscheidung trifft ein Komitee, bestehend aus 49 % politischen und 51 % nicht-öffentlichen Vertretern.

Bei einem positiven Beschluss geht der Projektantrag automatisch in Phase 3 über.

 

Die Mitglieder des Projektausschusses treffen sich mindestens 4x/Jahr zu einer Projektausschusssitzung und führen eine grundsätzliche Überprüfung, anhand vorab definierter Projektauswahlkriterien (für jedes Regionsprojekt werden dieselben Kriterien angewendet), durch. Hier wird geprüft, ob das jeweilige Projekt auch wirklich allen formalen und inhaltlich vorgegebenen Förderkriterien entspricht. Im Zuge dieser Sitzungen können Projekte zur Förderung empfohlen oder abgelehnt werden

 
     
  Projektauswahlkriterien der LAG Thermenland-Wechselland  
       
 
 

 

Phase 3 - Die Entscheidung der bewilligenden Stelle

 

 
     
 

In Phase 3 wird das vom Projektausschuss positiv bewertete Projekt mitsamt der ermittelten Förderhöhe an die LEADER verantwortliche Landesstelle (LVL), die als bewilligende Stelle die formalen Kriterien nochmals überprüft, weitergereicht  (immer in Zusammenarbeit mit dem LAG-Management). Nach nochmaliger Überprüfung sämtlicher Kriterien (Vollständigkeit, Fördervoraussetzung, korrekte Zusammensetzung des PAG, Wettbewerbsrelevanz, Beihilfenrecht) wird der Fördervertrag unterzeichnet. Danach erhält der Projektwerber binnen drei Wochen eine schriftliche Mitteilung über den Entscheidungsausgang, inklusive einer Begründung und Informationen über die weitere Vorgehensweise.

 

Das Projekt wird über die ges. Projektdauer vom LAG-Management betreut und alle 2 Jahre evaluiert.

 
     
 
 
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