40 % Fördersatz
Direkt einkommenschaffende Maßnahmen (direkt wertschöpfende Maßnahmen):
40% für die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) unter Einhaltung der ‚De minimis‘-Regel lt. Richtlinie
60 % Fördersatz
Nicht direkt einkommenschaffende Maßnahmen (indirekt wertschöpfende Maßnahmen):
60% für die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
80 % Fördersatz
Lernende Regionen und Lebenslanges Lernen sowie Projekte zu folgenden Querschnittszielen (nicht investiv):
Jugendliche, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität:
80 % für Konzeptionierung und Durchführung
80 % pro Kleinprojekt (Ausführungen dazu siehe Sonderregelung für Kleinprojekte)
Sofern ein LEADER Projekt einer Spezialmaßnahme aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem LE Programm entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahmen in Bezug auf die Förderintensität angewendet. Dies vermeidet Ungleichbehandlungen und in manchen Fällen Probleme mit dem Wettbewerbsrecht
Es gelten die Bestimmungen des Beihilfenrechts lt. Sonderrichtlinie. |