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Fördersätze

Wer kann eine LEADER-Förderung beantragen?

LEADER-Förderungen können von allen Rechtspersonen beantragt werden – zum Beispiel von Gemeinden, Vereinen, Schulen, sozialen und gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Tourismusverbänden sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen. Auch Privatpersonen und Personengesellschaften können einreichen.
Je nach Projekt sind Fördersätze von bis zu 80 % möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Ein Projekt ist grundsätzlich förderbar, wenn es

  • zur Erreichung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beiträgt,

  • von der Lokalen Aktionsgemeinschaft (LAG) positiv beschlossen wird und

  • innerhalb der Mitgliedsgemeinden umgesetzt wird.

Die maximale Fördersumme, die ein Projekt erhalten kann, liegt bei € 200.000,-.

Welche Kosten sind förderbar?

Förderbar sind Sachkosten, Personalkosten und Investitionskosten.

Fördersätze im Überblick

  • 40 % Förderung für direkt einkommensschaffende bzw. wertschöpfende Maßnahmen.
    Hinweis: Ist der Projektträger ein Einzelunternehmen und das Projekt direkt einkommensschaffend, beträgt der Fördersatz 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.

  • 60 % Förderung für nicht direkt einkommensschaffende bzw. nicht direkt wertschöpfende Maßnahmen – dazu zählen insbesondere Projekte in den Bereichen Fachkräfte, Berufsorientierung und touristische Infrastruktur.

  • 80 % Förderung für nicht investive Projekte (ohne investive Maßnahmen) im Bereich Bildung sowie in weiteren Themenfeldern wie Jugend, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität – insbesondere für Konzeption, Prozessbegleitung und Bewusstseinsbildung.