LEADER-Förderungen können von allen Rechtspersonen beantragt werden – zum Beispiel von Gemeinden, Vereinen, Schulen, sozialen und gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Tourismusverbänden sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen. Auch Privatpersonen und Personengesellschaften können einreichen.
Je nach Projekt sind Fördersätze von bis zu 80 % möglich.
Ein Projekt ist grundsätzlich förderbar, wenn es
zur Erreichung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beiträgt,
von der Lokalen Aktionsgemeinschaft (LAG) positiv beschlossen wird und
innerhalb der Mitgliedsgemeinden umgesetzt wird.
Die maximale Fördersumme, die ein Projekt erhalten kann, liegt bei € 200.000,-.
Förderbar sind Sachkosten, Personalkosten und Investitionskosten.
40 % Förderung für direkt einkommensschaffende bzw. wertschöpfende Maßnahmen.
Hinweis: Ist der Projektträger ein Einzelunternehmen und das Projekt direkt einkommensschaffend, beträgt der Fördersatz 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.
60 % Förderung für nicht direkt einkommensschaffende bzw. nicht direkt wertschöpfende Maßnahmen – dazu zählen insbesondere Projekte in den Bereichen Fachkräfte, Berufsorientierung und touristische Infrastruktur.
80 % Förderung für nicht investive Projekte (ohne investive Maßnahmen) im Bereich Bildung sowie in weiteren Themenfeldern wie Jugend, Gender/Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität – insbesondere für Konzeption, Prozessbegleitung und Bewusstseinsbildung.